Rituale

Rituale benötigen auf Grund des gemeinhin höheren Magieaufwandes und der damit auch größeren Gefahr eine Anmeldung bei der zuständigen Ritualbehörde. Diese kann direkt vor Ort auf magischem Wege gerufen werden. Der/die Ritualbeauftragte verlangen das Ritualanmeldeformular X-B22 und überprüfen es auf Richtigkeit. Sollte kein Formular vorhanden sein, kann es bei dem Ritualbeauftragten (gegen ein gewisses Entgeld) bezogen werden. Wenn das Formular korrekt ausgefüllt ist und die Örtlichkeiten stimmen, wird das Ritual freigegeben. Sollte das Formular falsch ausgefüllt sein, die Örtlichkeit nicht stimmen oder Komponenten falsch sein wird das Ritual durch die Ritualaufsichtsbehörde der Unität unterbunden. Sollte ein Ritual ohne Genehmigung versucht werden, wird des nicht nur unterbunden, sondern die Ritualbehörde wird die ausführenden Teilnehmer unter Arrest stellen und wegen Verstoßes gegen §12 einer Verhandlung zuführen.

Das Formular ist in verschiedene Sektionen und Gruppen aufgeteilt. Der Magier sollte sich in den Kategorien auskennen. Eine genaue Erklärung, ist in der Nomenclatura Ritualis aufgeführt. Auch das Hinweisblatt zum Formular sollte genau beachtet werden.

Hier kann man die gesamte Nomenclatura Ritualis nebst Antrag und Hinweisblatt direkt aus der Schreibstube heruterladen (Verknüpfung folgt).